
Regeln für die Zugänglichkeit
Das Ministerium für Industrie und Handel verpflichtet sich, seine Website dip.gov.cz gemäß dem Gesetz Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung einiger anderer Gesetze in der jeweils geltenden Fassung zugänglich zu machen.
Diese Erklärung bezieht sich auf die Website https://dip.gov.cz.
Stand der Einhaltung
Die Zugänglichkeitsregeln wurden in Übereinstimmung mit dem methodischen Leitfaden der Agentur für Digitales und Information erstellt.
Abfassung dieser Zugänglichkeitserklärung
Die vorliegende Erklärung wurde am 1. Januar 2025 erstellt.
Für die Erstellung dieser Erklärung wurde die vom Ministerium für Industrie und Handel durchgeführte Methode der Selbstbewertung verwendet.
Rückmeldungen und Kontaktangaben
Das Ministerium für Industrie und Handel arbeitet ständig daran, diese Website für alle Menschen ohne Diskriminierung zugänglich zu machen. Trotz aller Bemühungen ist es möglich, dass diese Website einen Mangel aufweist. Wir wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns dies per E-Mail an webmaster@mpo.gov.cz mitteilen könnten.
Durchsetzungsverfahren
Im Falle einer unbefriedigenden Antwort auf eine Meldung oder ein Ersuchen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Zugänglichkeitsrichtlinie wenden Sie sich bitte an die zuständige Durchsetzungsbehörde:
Agentur für Digitales und Information
Na Vápence 915/14
Prag 3
E-Mail: pristupnost@dia.gov.cz