GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung des Verkäufers, die Ware mit dem Preis zu kennzeichnen.
Veröffentlichung
nicht übermittelt/nicht gemeldet
Kontinuierlich
Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über Banken in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und Art und Weise der Aufbewahrung und Bereitstellung von Daten, die eine Bank und eine Zweigstelle einer Bank aus einem Drittstaat aufbewahren und dem Finanzmarktgarantiesystem zur Verfügung stellen muss (in der Fassung der Verordnung Nr. 431/2016 Slg.)
Eine Bank und eine Zweigstelle einer Bank eines Nichtmitgliedstaates halten die Daten über die zugelassenen Personen so vor, dass sie in der Lage sind, diese Daten dem Finanzmarktgarantiesystem zur Verfügung zu stellen.
Andere
Andere
1 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung; Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Vorlage von Berichten von Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.); Verordnung Nr. 131/2018 Slg. über die Vorlage von Informationen über Kredite und Kreditrisiken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 133/2023 Slg.)
Berichtspflicht: E (CNB) 5-04 "Bericht über die Organisationsstruktur und die qualifizierten Beteiligungen der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", P (CNB) 3-04 "Vierteljährlicher Bericht der Bank/Filiale einer ausländischen Bank über erwartete Zuflüsse von Gebietsfremden aus inländischen Wertpapieren", P (CNB) 4-04 "Vierteljährliche Aufstellung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über künftige Rückzahlungen von Krediten, die von Gebietsfremden aufgenommen wurden", V (CNB) 13-04 "Vierteljährliche Aufstellung über Zinsaufwendungen und -erträge einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank", V (CNB) 39-04 "Ergänzende Daten einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über Hypothekenkredite", BD (CNB) 18-04 "Meldung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über gedeckte Schuldverschreibungen und Hypothekarkredite", BD (CNB) 25-04 "Meldung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über die Konzentration von Krediten und Einlagen", UVIS (CNB) 01-04 "Durch Wohneigentum besicherte Verbraucherkredite", BD (CNB) 24-04 "Vierteljährliche Erklärung über versicherte Einlagenforderungen", BD (CNB) 23-04 "Bericht über das Zinsänderungsrisiko", PAN (CNB) 22-04 "Vierteljährliche Erklärung über das Kreditrisiko von Instrumenten", Erklärungen, die der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Aufsichtsanforderungen und ihren Durchführungsbestimmungen entsprechen.
Formular
elektronisch:
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4 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung; Verordnung Nr. 346/2013 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.); Verordnung Nr. 273/2014 Slg.; Verordnung Nr. 131/2018 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 133/2023 Slg.)
Verpflichtung zur Vorlage verschiedener Berichte (z. B. Bil (CNB) 1-12 "Monatliche Bilanz der Aktiva und Passiva der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", V (CNB) 60-12 "Monatlicher Bericht über die traditionelle Verbriefung und andere Übertragungen von Krediten der Bank/Filiale einer ausländischen Bank" oder Berichte, die der unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und ihren Durchführungsverordnungen entsprechen - siehe die vollständige Liste im Abschnitt Formulare).
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
12 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Vorlage von Berichten von Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.)
Verpflichtung zur Vorlage von Berichten: CEO (CNB) 1-98 "Tägliche Aufstellung der unbesicherten täglich fälligen Einlagen", Berichte, die der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und ihren Durchführungsverordnungen entsprechen.
Formular
elektronisch:
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252 / Jahr
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