Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Die Futter- und Lebensmittelunternehmer oder ihre Vertreter geben das voraussichtliche Datum und die voraussichtliche Uhrzeit der physischen Lieferung der Sendung und die Art der Sendung an der benannten Eingangszollstelle rechtzeitig im Voraus an. Die Unternehmer geben auch an, ob das Erzeugnis als Lebensmittel oder als Futtermittel bestimmt ist. Der Durchführungsbeschluss 2011/884/EU der Kommission in seiner geänderten Fassung gilt für solche Lebensmittel und Rohstoffe, die nach China versandt werden oder aus China stammen: Reis in der Schale (Rohreis oder Paddy-Reis) - KN 1006 10 geschälter Reis (Cargo-Reis oder Braunreis) - KN 1006 20 halbgeschliffener oder vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert - CN 1006 30 Bruchreis - CN 1006 40 00 Reismehl - CN 1102 90 50 Grobgrieß und Feingrieß von Reis - CN 1103 19 50 Reiskörner in Pelletsform - CN 1103 20 50 Reiskörner in Flockenform - CN 1104 19 91 Getreidekörner, gewalzt oder in Flockenform - CN 1104 19 99 Reisstärke - CN 1108 19 10 Zubereitungen zur Ernährung von Kindern in Aufmachungen für den Einzelverkauf - CN 1901 10 00 Teigwaren, ungekocht, ungefüllt, Eier enthaltend - KN 1902 11 00 Teigwaren, ungekocht, ungefüllt, keine Eier enthaltend - KN 1902 19 Teigwaren, gefüllt, auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet - KN 1902 20 Andere Teigwaren - KN 1902 30 Getreideerzeugnisse aus Reis, durch Aufblähen oder Rösten hergestellt - KN 1904 10 30 Zubereitungen nach Art eines Müslis aus ungerösteten Getreideflocken - KN 1904 20 10 Lebensmittelzubereitungen aus ungerösteten Getreideflocken oder aus Mischungen von ungerösteten Getreideflocken oder gequollenen Getreidekörnern aus Reis - KN 1904 20 95 Reis, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen - KN 1904 90 10 Reispapier - KN ex 1905 90 20 Kekse - KN 1905 90 45 Gepresste oder geschäumte Erzeugnisse, aromatisiert oder gesalzen - KN 1905 90 55 Backwaren, ausgenommen Lebkuchen, Kekse, Waffeln, Zwieback usw., gesüßt - KN 1905 90 60 Backwaren, andere als Lebkuchen, Kekse, Oblaten, Zwieback usw., andere - KN 1905 90 90 Zubereitungen zum Herstellen von Würzsoßen und zubereitete Würzsoßen, Mischungen von Würzmitteln und zusammengesetzte Würzmittel - KN 2103 90 90 Kleie, Müllerei-Nebenerzeugnisse und andere Rückstände, mit einem Stärkegehalt von 35 GHT oder weniger - KN 2302 40 02 Kleie, Müllerei-Nebenerzeugnisse und andere Rückstände, andere als mit einem Stärkegehalt von 35 GHT oder weniger - KN 2302 40 08 | Artikel 3 | Formular | elektronisch: > Büroinformationssystem | kann nicht bestimmt werden | ||
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