GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung für Importeure von Rohstoffen oder Metallen (Zinn, Tantal, Wolfram, Gold), deren Einfuhrvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt, vorgeschriebene Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einzuhalten und Unterlagen zu führen, die dies bestätigen (in einigen Fällen auch die Ergebnisse von Audits durch unabhängige Dritte). Die Importeure können von der Kontrollstelle ausgewählt werden, um die Einhaltung der Verpflichtungen zu überprüfen, und müssen dem Kontrolleur während der Kontrolle Unterstützung leisten. Die Importeure übermitteln dem Ministerium für Industrie und Handel Berichte über Audits durch Dritte. Die Importeure legen jährlich so weit wie möglich, auch über das Internet, Informationen über ihre Grundsätze und Praktiken der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien und Metallen offen.
Artikel 4-7
Veröffentlichung
Sonstiges
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Post
andere
Die betreffenden Importeure müssen ihren Verpflichtungen kontinuierlich nachkommen, und es darf nur einmal im Jahr eine Kontrolle stattfinden.
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