GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Sorgfaltspflicht bei der Nutzung von genetischen Ressourcen. Die Begünstigten einer Finanzierung von Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit der Nutzung von genetischen Ressourcen und traditionellem Wissen über genetische Ressourcen müssen erklären, dass sie die Sorgfaltspflicht gemäß Artikel 4 der Verordnung erfüllt haben. Im Stadium der endgültigen Entwicklung des Produkts, das durch die Nutzung von genetischen Ressourcen oder traditionellem Wissen über genetische Ressourcen entwickelt wurde, geben die Nutzer gegenüber den in Artikel 6 Absatz 1 genannten zuständigen Behörden eine Erklärung ab, dass sie den Verpflichtungen nach Artikel 4 nachgekommen sind, und legen außerdem Folgendes vor: a) die einschlägigen Informationen aus einem international anerkannten Konformitätszertifikat oder b) die in Artikel 4 Absatz 3 Buchstabe b Ziffern i bis v und Artikel 4 Absatz 5 genannten einschlägigen Informationen, gegebenenfalls einschließlich Informationen über die Aushandlung einvernehmlich festgelegter Bedingungen. Die Verwender legen der zuständigen Behörde auf Verlangen zusätzliche Nachweise vor.
Artikel 7
Formular
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