GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass die Sprossenproduktionsanlagen von der zuständigen Behörde (der örtlich zuständigen Inspektionsstelle der staatlichen Agrar- und Lebensmittelaufsichtsbehörde) zugelassen sind, d. h. sie stellen sicher, dass diese Anlagen die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
Artikel 2
Formular
elektronisch:
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schriftlich - Postdienst
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