Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Die Lebensmittelunternehmer stellen sicher, dass die Sprossenproduktionsanlagen von der zuständigen Behörde (der örtlich zuständigen Inspektionsstelle der staatlichen Agrar- und Lebensmittelaufsichtsbehörde) zugelassen sind, d. h. sie stellen sicher, dass diese Anlagen die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen. | Artikel 2 | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | kann nicht bestimmt werden | ||
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