Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
---|---|---|---|---|---|---|
Marktteilnehmer, die Holz oder Holzerzeugnisse in Verkehr bringen, müssen ihre eigene Sorgfaltspflichtregelung beibehalten und regelmäßig bewerten, es sei denn, sie wenden eine von einer Kontrollorganisation aufgestellte Sorgfaltspflichtregelung an. | Artikel 4(2) und (3) | Anmeldeformular | elektronisch: > Büroinformationssystem | 1 / Jahr | ||
Seite: 1 z 1 (gesuchte Summe 1 Datensatz) |