GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung des Inhabers der Postlizenz, das Tschechische Fernmeldeamt und die grundlegenden territorialen Selbstverwaltungseinheiten, die von der Änderung betroffen sein könnten, mindestens einen Monat im Voraus schriftlich darüber zu informieren, dass das Postamt oder eine andere Niederlassung des Postlizenzinhabers, in der eine der in seiner Postlizenz enthaltenen Grunddienstleistungen erbracht wird, vorübergehend geschlossen oder stillgelegt werden soll.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
kann je nach Situation nicht eindeutig bestimmt werden
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