GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Einrichtungen des Transfusionsdienstes und die Blutbanken in der Tschechischen Republik sind verpflichtet, dem Staatlichen Institut für Arzneimittelkontrolle bis zum 30. April des Folgejahres Jahresberichte über ernste unerwünschte Reaktionen und Zwischenfälle für das Vorjahr zu übermitteln.
Formular
elektronisch:
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schriftlich - Postdienst
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