GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung zur Beantragung einer Genehmigung für ausländische Investitionen beim Ministerium für Industrie und Handel, wenn der ausländische Investor in Sektoren investieren will, die im Hinblick auf die Sicherheit oder die innere oder öffentliche Ordnung besonders sensibel sind. Pflicht zur Beantragung einer Konsultation, wenn es sich bei der ausländischen Investition um eine bedeutende ausländische Investition im Mediensektor handelt. Verpflichtung des ausländischen Investors, die geforderten Informationen (z.B. die Finanzierungsquelle der Auslandsinvestition, die Höhe der Auslandsinvestition, das Datum der Fertigstellung oder der geplanten Fertigstellung der Auslandsinvestition usw.) im Antrag auf Genehmigung der Auslandsinvestition, im Antrag auf Konsultation und nach Einleitung des Verfahrens zur Prüfung der Auslandsinvestition von Amts wegen vorzulegen. Sie gilt nur für ausländische Investitionen, die Auswirkungen auf die Sicherheit des Landes oder die innere oder öffentliche Ordnung haben können.
Formular
elektronisch:
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schriftlich - Postdienst
mündlich im Protokoll
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