Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Benachrichtigung über Einschränkungen der Rechte der betroffenen Person. Schränkt der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter die Erfüllung seiner Pflichten oder die Ausübung der Rechte der betroffenen Person nach den Artikeln 12-22 der Verordnung (EU) 2016/679 ein oder schiebt sie auf, so meldet er dies der Datenschutzbehörde. Dabei gibt er in angemessenem Umfang die in Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 genannten Fakten an. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | nach Bedarf | |||
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