GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Gesetz Nr. 370/2017 Slg. über den Zahlungsverkehr in der geänderten Fassung und Dekret Nr. 454/2017 Slg. über die Informationspflichten bestimmter Personen, die zur Erbringung von Zahlungsdiensten oder zur Ausgabe von elektronischem Geld berechtigt sind
Verpflichtung des Berichtspflichtigen zum Ausfüllen und Einreichen der Meldungen: PLT(CNB) 10-04 "Vierteljährliche Bilanz", PLT(CNB) 19-04 "Ausgewählte Daten aus dem Jahresabschluss", PLT(CNB) 20-04 "Vierteljährliche Gewinn- und Verlustrechnung", PLT(CNB) 30-04 "Kapitalbericht", PLT(CNB) 40-04 "Bericht über die zulässigen Vermögenswerte und das Volumen der Zahlungstransaktionen und des ausgegebenen elektronischen Geldes", PLT(CNB) 50-04 "Bericht über die Organisationsstruktur", PLT(CNB) 70-04 "Bericht über das Volumen des Zahlungsverkehrs und der Ausgabe von elektronischem Geld", PLT(CNB) 19-04 "Ausgewählte Daten aus den Jahresabschlüssen", PLT(CNB) 80-04 "Haftpflichtversicherung oder vergleichbare Rückversicherung", PLT(CNB) 90-04 "Bericht über gewährte Verbraucher- und sonstige Kredite
§ 30, § 89; und § 41 des Gesetzes Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank
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elektronisch:
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