GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Verbraucher ist der Hersteller verpflichtet, Produktmuster zu prüfen und andere notwendige Untersuchungen an den in Verkehr gebrachten Produkten durchzuführen, Aufzeichnungen über Beanstandungen und nicht konforme Produkte sowie über Produkte, die er aus dem Verkehr gezogen hat, zu führen und die Händler, an die er diese Produkte geliefert hat, über diese Tatsachen zu informieren (in den Fällen und in dem Umfang, die in der einschlägigen staatlichen Regelung vorgesehen sind).
nicht vorgeschriebene Form
andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Wenn das Produkt eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit, das Eigentum oder die Umwelt oder ein anderes öffentliches Interesse darstellt, ist der Hersteller verpflichtet, die Aufsichtsbehörde (die tschechische Gewerbeaufsichtsbehörde oder eine andere Verwaltungsbehörde, wenn ein anderes Gesetz dies vorsieht) oder die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wurde, unverzüglich über die Gefahr, ihre Art und ihre Ursachen sowie über die getroffenen Maßnahmen oder die Rücknahme des Produkts aus dem Verkehr oder vom Markt zu informieren.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Der Hersteller ist verpflichtet, der Aufsichtsbehörde (dem tschechischen Gewerbeaufsichtsamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde, falls ein anderes Gesetz dies vorsieht) oder der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union, in dem das Produkt in Verkehr gebracht wird, auf deren begründetes Verlangen die für den Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sofern sie nichts anderes vereinbaren, stellt er diese Informationen und Unterlagen in der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaates der Europäischen Union zur Verfügung. Der Hersteller gewährt diesen Behörden die erforderliche Unterstützung, damit sie ihre Befugnisse im Hinblick auf die Abwendung der Gefahren, die von den von ihm in Verkehr gebrachten Produkten ausgehen, wahrnehmen können.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Der Bevollmächtigte nimmt die Aufgaben im Rahmen seines Mandats wahr und bewahrt die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen während des in der Regierungsverordnung festgelegten Zeitraums auf. Er hat den Aufsichtsbehörden (dem tschechischen Gewerbeaufsichtsamt oder einer anderen Verwaltungsbehörde, wenn ein anderes Gesetz dies vorsieht) auf Verlangen die für den Nachweis der Konformität des Produkts erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderliche Mitwirkung bei der Wahrnehmung ihrer Zuständigkeiten für die Abwendung von Gefahren, die mit den Produkten verbunden sind, für die er bevollmächtigt ist, zu gewähren.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Ist mit dem Produkt eine Gefahr verbunden, so unterrichtet der Importeur, der das Produkt in Verkehr bringen will, unverzüglich den Hersteller und die Aufsichtsbehörde, einschließlich Informationen über die Art der Gefahr und ihre Ursachen sowie über die vom Importeur getroffenen Maßnahmen oder über die Rücknahme des Produkts vom Markt oder aus dem Verkehr.
Ankündigungen
elektronisch:
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schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
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