GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Meldeeinheit ist verpflichtet, Daten über den Warenverkehr zwischen der Tschechischen Republik und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu melden, sobald die Meldeschwelle erreicht ist.

Anmeldeformular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
12 / Jahr
Meldepflicht zur Bereitstellung statistischer Daten über den Warenverkehr zwischen der Tschechischen Republik und anderen EU-Mitgliedstaaten - Intrastat. Eine Meldeeinheit ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen, außer für eine Meldeeinheit, für die die Meldeschwelle nur einmal erreicht wurde.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
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