Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Die Meldeeinheit ist verpflichtet, Daten über den Warenverkehr zwischen der Tschechischen Republik und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu melden, sobald die Meldeschwelle erreicht ist. | Anmeldeformular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld | 12 / Jahr | |||
Meldepflicht zur Bereitstellung statistischer Daten über den Warenverkehr zwischen der Tschechischen Republik und anderen EU-Mitgliedstaaten - Intrastat. Eine Meldeeinheit ist verpflichtet, sich registrieren zu lassen, außer für eine Meldeeinheit, für die die Meldeschwelle nur einmal erreicht wurde. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
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