GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung von Geschäften mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 m2, das Verbot des Einzelhandelsverkaufs an ausgewählten Feiertagen und an anderen Feiertagen einzuhalten. Sie gilt nicht für Tankstellen für Kraft- und Schmierstoffe, Apotheken, Geschäfte an Orten mit erhöhtem Passagieraufkommen auf Flughäfen, Bahnhöfen und Busbahnhöfen, Geschäfte in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einzelhandelsverkäufe bei Ausrufung des Gefahrenzustands, des Ausnahmezustands, des nationalen Notstands oder des Kriegszustands.
Andere
nicht übermittelt/nicht gemeldet
8 / Jahr
Pfandhäuser, Einrichtungen für den Handel mit Gebrauchtwaren und Einrichtungen für das Sammeln und den Ankauf von Abfällen (unabhängig von der Größe der Verkaufs- oder Ankaufsfläche) sind verpflichtet, das Verkaufsverbot an ausgewählten Feiertagen und anderen Tagen zu beachten.
Andere
nicht übermittelt/nicht gemeldet
8 / Jahr
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