GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Gesetz Nr. 277/2013 Slg. über die Börsentätigkeit in der geänderten Fassung und Dekret Nr. 315/2013 Slg. über die Börsentätigkeit
Verpflichtung zur Einreichung eines Antrags auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Geldwechslers, Mitteilung einer Änderung der im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Geldwechslers gemachten Angaben, Mitteilung des Standorts der Niederlassung.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
einmalig, nach Bedarf
Gesetz Nr. 277/2013 Slg. über die Börsentätigkeit in der geänderten Fassung und Dekret Nr. 315/2013 Slg. über die Börsentätigkeit
Verpflichtung zur Meldung der DEV (CNB) 26-04 "Käufe und Verkäufe von Fremdwährungen" einmal pro Quartal oder aggregierte Daten über das Gesamtvolumen der Devisentransaktionen einmal pro Kalenderjahr (je nach Volumen).
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
einmal pro Quartal oder einmal pro Kalenderjahr
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