GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Das meldende tschechische Finanzinstitut, das das gemeldete Konto während des Kalenderjahres unterhält, muss der Steuerverwaltung eine Mitteilung (mit einschlägigen Angaben, z. B. über das gemeldete Konto ermittelte Daten) über die Auflösung des Kontos und, sofern dies in einem internationalen Abkommen vorgesehen ist, den Saldo des Kontos oder seinen Wert unmittelbar vor der Auflösung vorlegen. Ergibt die Untersuchung, dass das meldende tschechische Finanzinstitut während des Kalenderjahres kein gemeldetes Konto unterhält, muss es dies der Steuerverwaltung mitteilen. Die Meldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Wege (Czech Financial Institution Notification (CRS - Common Reporting Standard/GATCA - Global Account Tax Compliance Act)).
Formular
elektronisch:
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
1 / Jahr
Das meldende tschechische Finanzinstitut, das das gemeldete Konto während des Kalenderjahres unterhält, muss der Steuerverwaltung eine Mitteilung (mit einschlägigen Angaben, z. B. über das gemeldete Konto ermittelte Daten) über die Auflösung des Kontos und, sofern dies in einem internationalen Abkommen vorgesehen ist, den Saldo des Kontos oder seinen Wert unmittelbar vor der Auflösung vorlegen. Ergibt die Untersuchung, dass das meldende tschechische Finanzinstitut während des Kalenderjahres kein gemeldetes Konto unterhält, muss es dies der Steuerverwaltung mitteilen. Die Meldung darf nur elektronisch erfolgen (Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) Notification by a Czech financial institution).
Formular
elektronisch:
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
1 / Jahr
Das tschechische Mitglied der multinationalen Unternehmensgruppe legt dem Steuerverwalter eine Meldung vor, in der es die für die technische Sicherheit der Meldung erforderlichen Informationen (falls es das meldende Unternehmen ist) und das oberste Mutterunternehmen der Gruppe einschließlich seiner Gerichtsbarkeit angibt. Darüber hinaus ist anzugeben, welches Unternehmen die Meldung mit dem länderbezogenen Bericht für die Gruppe einreicht (entweder das oberste Mutterunternehmen oder das stellvertretende Mutterunternehmen oder das stellvertretende europäische Unternehmen oder das meldende Unternehmen selbst als "lokale Meldung"), einschließlich der Gerichtsbarkeit des meldenden Unternehmens.
Formular
elektronisch:
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1 / Jahr
Das tschechische Mitgliedsunternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe, das das oberste Mutterunternehmen dieser Gruppe ist, muss den Steuerbehörden eine Meldung mit einem nach Ländern gegliederten Bericht für diese Gruppe vorlegen. CbCR-Meldung (Country by Country Reporting).
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elektronisch:
> Formular auf der Website
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> Informationssystem des Amtes
1 / Jahr
Die verpflichtete Person (d.h. der Arrangeur der grenzüberschreitenden Vereinbarung und in bestimmten, gesetzlich festgelegten Fällen der Nutzer der grenzüberschreitenden Vereinbarung) ist verpflichtet, eine Meldung einzureichen, und zwar über grenzüberschreitende Vereinbarungen, die u.a. die Erlangung eines Steuervorteils, die Umgehung der Meldepflicht nach dem CRS (Common Reporting Standard) und die Verschleierung des wirtschaftlichen Eigentümers aus solchen Vereinbarungen zur Folge haben.
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elektronisch:
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1 / Jahr
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