GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung des Erbringers des medizinischen Notdienstes, einen Traumaplan zu erstellen, ihn mindestens alle zwei Jahre zu aktualisieren und ein Exemplar des Plans innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum seiner Erstellung oder Aktualisierung der regionalen Behörde der Region vorzulegen, in deren Gebiet der Erbringer des medizinischen Notdienstes tätig ist. Der Entwurf des Traumaplans und die Entwürfe seiner Änderungen sind vom Erbringer des medizinischen Notfalldienstes mit der regionalen Behörde zu erörtern.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
0,50 / Jahr
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