GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Bei der Zollabfertigung ist der Ausführer verpflichtet, die Nummer der erteilten Genehmigung in der Zollanmeldung anzugeben.
Andere
schriftlich - Postzustellung
unregelmäßig
Verpflichtung des Ausführers, dem Ministerium für Industrie und Handel bis zum 10. Tag des Kalenderhalbjahres die getätigten Ausfuhren zu melden.

Anmeldeformular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
2 / Jahr
Der Ausführer der Waren ist verpflichtet, dem Ministerium für Industrie und Handel innerhalb von dreißig Tagen nach dem Tag, der auf den Tag der Ausfuhr folgt, einen von der zuständigen Behörde des Endbestimmungsstaates ausgestellten Nachweis über die Überprüfung der Lieferung vorzulegen, der den Eingang der Waren in diesem Staat bestätigt, sofern das Ministerium für Industrie und Handel dies in der Genehmigung vorsieht.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
unregelmäßig
Verpflichtung des Inhabers der Genehmigung zur Leistung technischer Hilfe, das Ministerium für Industrie und Handel unverzüglich über Form und Umfang der geleisteten technischen Hilfe oder über die Tatsache zu informieren, dass die Genehmigung während ihrer Gültigkeitsdauer nicht genutzt wurde.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
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