Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Meldung an das Integrierte Verschmutzungsregister (IPR). Verpflichtung des Betreibers, die in den Absätzen 1 bis 3 geforderten Daten (z. B. Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen und Verbringung von Abfällen) bis zum 31. März des laufenden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu melden. | Formular | elektronisch: > Datenbox > Informationssystem des Amtes | 1 / Jahr | |||
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