GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Meldung an das Integrierte Verschmutzungsregister (IPR). Verpflichtung des Betreibers, die in den Absätzen 1 bis 3 geforderten Daten (z. B. Freisetzung und Verbringung von Schadstoffen und Verbringung von Abfällen) bis zum 31. März des laufenden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr zu melden.
Formular
elektronisch:
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
1 / Jahr
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