GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Über den Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH über die Umwandlung ist eine notarielle Niederschrift anzufertigen, die dem Umwandlungsprojekt beigefügt wird.
Andere
nicht übermittelt/nicht gemeldet
bei der Umwandlung
Der Beschluss der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die Umwandlung muss in einer notariellen Urkunde festgehalten werden, der das Umwandlungsprojekt beigefügt ist.
Andere
Andere
bei der Umwandlung
Über den Beschluss der Mitgliederversammlung der Genossenschaft über die Umwandlung ist eine notarielle Niederschrift anzufertigen, der das Umwandlungsprojekt beizufügen ist.
Andere
Andere
bei einer Entscheidung über die Umwandlung
Das satzungsmäßige Organ jeder an der Umwandlung beteiligten juristischen Person ist verpflichtet, einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Umwandlung zu erstellen, in dem das Umwandlungsprojekt erläutert wird.
Andere
Andere
bei der Umwandlung
Die an der Umwandlung beteiligte Person, die im Handelsregister eingetragen ist, hinterlegt innerhalb der vorgeschriebenen Fristen das Umwandlungsprojekt in der Urkundensammlung des Handelsregisters oder veröffentlicht auf der Website das Umwandlungsprojekt und eine Mitteilung an die Gläubiger, Arbeitnehmervertreter, Arbeitnehmer und ggf. Gesellschafter oder Mitglieder über ihre Rechte nach dem Umwandlungsgesetz.
Veröffentlichung
Hinweis
elektronisch:
> Formular auf der Website
andere
bei der Umwandlung
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