| Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
|---|---|---|---|---|---|---|
Über den Beschluss der Gesellschafterversammlung der GmbH über die Umwandlung ist eine notarielle Niederschrift anzufertigen, die dem Umwandlungsprojekt beigefügt wird. | Andere | nicht übermittelt/nicht gemeldet | bei der Umwandlung | |||
Der Beschluss der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft über die Umwandlung muss in einer notariellen Urkunde festgehalten werden, der das Umwandlungsprojekt beigefügt ist. | Andere | Andere | bei der Umwandlung | |||
Über den Beschluss der Mitgliederversammlung der Genossenschaft über die Umwandlung ist eine notarielle Niederschrift anzufertigen, der das Umwandlungsprojekt beizufügen ist. | Andere | Andere | bei einer Entscheidung über die Umwandlung | |||
Das satzungsmäßige Organ jeder an der Umwandlung beteiligten juristischen Person ist verpflichtet, einen ausführlichen schriftlichen Bericht über die Umwandlung zu erstellen, in dem das Umwandlungsprojekt erläutert wird. | Andere | Andere | bei der Umwandlung | |||
Die an der Umwandlung beteiligte Person, die im Handelsregister eingetragen ist, hinterlegt innerhalb der vorgeschriebenen Fristen das Umwandlungsprojekt in der Urkundensammlung des Handelsregisters oder veröffentlicht auf der Website das Umwandlungsprojekt und eine Mitteilung an die Gläubiger, Arbeitnehmervertreter, Arbeitnehmer und ggf. Gesellschafter oder Mitglieder über ihre Rechte nach dem Umwandlungsgesetz. | Veröffentlichung Hinweis | elektronisch: > Formular auf der Website andere | bei der Umwandlung | |||
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