GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Steuerpflichtige, die Steuern auf Erdgas und bestimmte andere Gase zu erklären und zu entrichten haben, sind verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten Tag nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem die Steuerschuld entstanden ist, eine Steuererklärung abzugeben und die Steuer zu entrichten.
Teil 45, § 26
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
12 / Jahr
Die Verpflichtung des Lieferers, des Steuerpflichtigen nach § 3 Absatz 1 Buchstabe e (natürliche oder juristische Person, die unversteuertes Gas mit Ausnahme von steuerfreiem Gas verbraucht hat) und des Inhabers einer Genehmigung zum Erwerb von steuerfreiem Gas, des Betreibers des Verteilernetzes, des Betreibers des Fernleitungsnetzes und des Betreibers eines unterirdischen Gasspeichers, Aufzeichnungen über die Gasmenge für Steuerzwecke für die einzelnen Steuerzeiträume zu führen.
Teil 45, § 18; Teil 45, § 19; Teil 45, § 20
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
nicht eingereicht/nicht gemeldet
andere
Kontinuierlich
Der Inhaber einer Genehmigung für den Erwerb von steuerbefreitem Gas ist verpflichtet, dem Steuerverwalter jede Änderung der Daten innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Änderung mitzuteilen.
Teil 45, § 11(1)
Ankündigungen
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
nach Bedarf
Steuerpflichtige für feste Brennstoffe, die die Steuer für feste Brennstoffe anmelden und entrichten müssen, sind verpflichtet, bis zum fünfundzwanzigsten Tag nach Ablauf des Steuerzeitraums, in dem die Steuerschuld entstanden ist, eine Steuererklärung abzugeben und die Steuer zu entrichten.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
12 / Jahr
Die Verpflichtung des Lieferers, des Steuerpflichtigen nach § 3 Absatz 1 Buchstabe c (natürliche oder juristische Person, die unversteuerte feste Brennstoffe, mit Ausnahme von steuerfreien festen Brennstoffen, verbraucht hat) und des Inhabers einer Genehmigung zum Erwerb von steuerfreien festen Brennstoffen, Aufzeichnungen über die Mengen und Arten von festen Brennstoffen für Steuerzwecke für die einzelnen Steuerzeiträume zu führen.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
nicht eingereicht/nicht gemeldet
andere
Kontinuierlich
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