Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Eine natürliche Person, die eine Erlaubnis oder eine besondere Genehmigung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter erhalten möchte, muss zunächst einen Antrag beim Justizministerium stellen. Dieser Antrag muss die festgelegten Anforderungen enthalten. | Formular Sonstiges | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmalig | |||
Möchte ein öffentliches Unternehmen oder ein ausländisches Unternehmen eine Genehmigung oder eine Sondergenehmigung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter erhalten, muss es einen entsprechenden Antrag beim Justizministerium stellen. Der Antrag muss die vorgeschriebenen Angaben enthalten. | Formular Sonstiges | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmalig | |||
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das Justizministerium unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der maßgeblichen Tatsache, über alle Tatsachen zu unterrichten, die zur Aussetzung oder Beendigung des Rechts, als Insolvenzverwalter zu handeln, oder zum Widerruf der Erlaubnis oder Sondererlaubnis führen können. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Post mündlich in die Akte andere | kann nicht bestimmt werden | |||
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dem Justizministerium eine Änderung der in der Liste der Insolvenzverwalter eingetragenen Daten mitzuteilen, es sei denn, die Änderung der Daten ist dem Ministerium aus seiner eigenen Tätigkeit bekannt, und den Nachweis der Änderung dieser Daten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der entscheidenden Tatsache, vorzulegen. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Post mündlich in die Akte andere | kann nicht bestimmt werden | |||
Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, dem Justizministerium einmal jährlich, spätestens zwei Monate nach Ablauf des vorangegangenen Kalenderjahres, den Nachweis zu erbringen, dass die Haftpflichtversicherung für die gesamte Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters im vorangegangenen Kalenderjahr bestanden hat. | Andere | elektronisch: > Datenfeld Sonstiges | 1 / Jahr | |||
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