Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Verpflichtung einer Person, die Geschäfte in elektronischer Form abwickeln möchte, das tschechische Amt für Telekommunikation im Voraus zu benachrichtigen. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmalig | |||
Verpflichtung des Funkfrequenzinhabers, zum Zwecke der Änderung oder des Entzugs der Funkfrequenzzuteilung Unterlagen zur Bearbeitung des Antrags zu beschaffen, die Richtigkeit der Daten zu überprüfen - zu übermitteln oder eine Korrektur zu veranlassen, um die festgelegten Bedingungen zu erfüllen. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | unregelmäßig | |||
Beantragung der Genehmigung für die Nutzung von Nummern. Die Genehmigung zur Nutzung von Nummern wird vom Tschechischen Amt für Telekommunikation erteilt. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | unregelmäßig | |||
Verpflichtung eines Unternehmens, das einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst anbietet, zur Bereitstellung von Informationen über die angebotenen elektronischen Kommunikationsdienste (z. B. Veröffentlichung von Preisen für Dienste und deren Änderungen); Informationspflichten bei Verträgen (z. B. Informationen über das Recht auf eine pauschale Entschädigung - z. B. bei einem Wechsel des Anbieters des Internetzugangsdienstes mit Verzögerung); der Anbieter von Internetzugangsdiensten oder öffentlich zugänglichen interpersonellen Kommunikationsdiensten ist verpflichtet, vollständige, vergleichbare, zuverlässige, benutzerfreundliche und aktuelle Informationen für Endnutzer über die Qualität seiner Dienste zu veröffentlichen. Er veröffentlicht diese Informationen in einer Weise, die den Fernzugriff ermöglicht, und stellt sie dem Tschechischen Amt für Telekommunikation auf Anfrage vor der Veröffentlichung zur Verfügung. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld | kann nicht bestimmt werden | |||
Ein Unternehmen, das einen öffentlich zugänglichen elektronischen Kommunikationsdienst anbietet, und ein Universaldienstanbieter sind verpflichtet, die geltenden Preise für Dienste und deren Änderungen, einschließlich bestimmter Bedingungen, auf Anfrage des tschechischen Telekommunikationsbüros unverzüglich in elektronischer Form zu übermitteln. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld | kann nicht bestimmt werden | |||
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