GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Ein Gesundheitsdienstleister, eine andere juristische oder natürliche Person, die daran interessiert ist, die Ausbildung in einem Bildungsprogramm oder einem Teil davon für einen Spezialisierungslehrgang, einen akkreditierten Qualifizierungslehrgang, einen zertifizierten Lehrgang oder praktischen Unterricht in akkreditierten medizinischen Bachelor-Studiengängen für die Ausbildung von Hebammen durchzuführen, muss beim Gesundheitsministerium einen schriftlichen Antrag auf Erteilung oder Erneuerung der Akkreditierung stellen.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Verpflichtung der zugelassenen Einrichtung, dem Gesundheitsministerium bis spätestens 31. März des folgenden Kalenderjahres einen Jahresbericht über die organisatorische und finanzielle Durchführung der Ausbildung vorzulegen.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Verpflichtung der zugelassenen Einrichtung im Rahmen der erteilten Zulassung, dem Gesundheitsministerium innerhalb von 30 Tagen jede Änderung der Bedingungen für die Erbringung der Ausbildung gemäß dem Ausbildungsprogramm schriftlich zu melden.
Formular
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
nach Bedarf
Ein akkreditierter Qualifizierungskurs wird mit einer Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission gemäß der in den Durchführungsvorschriften festgelegten Prüfungsordnung abgeschlossen. Die Prüfungskommission wird von der akkreditierten Einrichtung eingesetzt. Das Gesundheitsministerium kann ein zusätzliches Mitglied dieser Prüfungskommission ernennen. Das Gesundheitsministerium informiert die zugelassene Einrichtung mindestens 30 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich über Datum und Ort der Abschlussprüfung sowie über die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
2 / Jahr
Ein Gesundheitsdienstleister mit einem Wohnsitz oder eine regionale Gesundheitsstation mit einem Wohnsitz (ein aus dem Staatshaushalt kofinanzierter Ausbildungsplatz), für den ein Zuschuss gewährt wird (Finanzierung der Spezialisierungsausbildung), muss spätestens 14 Tage nach der Veröffentlichung des Beschlusses über die Gewährung des Zuschusses ein Auswahlverfahren für einen genehmigten Wohnsitz ausschreiben. Das Gesundheitsministerium wird von dem Gesundheitsdienstleister mit Wohnsitz oder der regionalen Gesundheitsstation mit Wohnsitz über die Ausschreibung informiert.
Formular
elektronisch:
> Datenbox
nach Bedarf
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