GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung zur Einholung einer Genehmigung für die Anwendung von genetisch veränderten Organismen in geschlossenen Systemen auf der Grundlage einer Anmeldung zur Anwendung in geschlossenen Systemen oder einer Genehmigung. Die Anmeldung der Anwendung von GVO in geschlossenen Systemen ist vom Anmelder beim Umweltministerium einzureichen. Weitere Bedingungen für die Genehmigung sind in Abschnitt 16 festgelegt.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
einmalig
Genehmigungspflicht für das Einbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt. Weitere Bedingungen für die Erteilung dieser Genehmigung sind in § 17 und § 18 festgelegt.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
1 / Jahr
Verpflichtung des Antragstellers einer Genehmigung für das Inverkehrbringen oder einer Eintragung in das Verzeichnis, an einer öffentlichen Anhörung über den Antrag teilzunehmen. Neben dem Umweltministerium muss auch der Antragsteller einer Genehmigung für das Inverkehrbringen oder einer Eintragung in das Verzeichnis der in Verkehr gebrachten Stoffe stets an der öffentlichen Anhörung teilnehmen. Ist der Antragsteller nicht anwesend, kann das Umweltministerium die öffentliche Anhörung beenden und Ort und Zeitpunkt einer neuen öffentlichen Anhörung auf Kosten des Antragstellers festsetzen. Die neue öffentliche Anhörung findet spätestens 5 Tage nach dem Tag des Abschlusses der öffentlichen Anhörung statt. Das Umweltministerium unterrichtet den Antragsteller über Ort und Zeitpunkt der neuen öffentlichen Anhörung.
Andere
Andere
nach Bedarf
Verpflichtung des Antragstellers, dem Umweltministerium eine Risikobewertung des Umgangs mit genetisch veränderten Organismen und genetischen Produkten im Rahmen des Antrags auf Erteilung einer Genehmigung und des Antrags auf Aufnahme in die Liste für das Inverkehrbringen vorzulegen.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
1 / Jahr
Identifizierung und Begründung der vertraulich zu behandelnden Informationen. Der Antragsteller oder Anmelder kann gleichzeitig mit der Einreichung des Antrags oder der Anmeldung beim Umweltministerium beantragen, dass bestimmte im Antrag oder in der Anmeldung enthaltene Informationen vertraulich behandelt werden. Die als vertraulich zu behandelnden Informationen müssen im Antrag oder in der Anmeldung angegeben werden.
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
> E-Mail
nach Bedarf
Seite: 1 z 4 (insgesamt gesucht 16 Datensätze)