Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Verpflichtung der Arbeitsagentur, Aufzeichnungen zu führen über die Zahl der offenen Stellen, für die eine Arbeitsvermittlung erforderlich ist, über die von ihr vermittelten Personen und über ihre Arbeitnehmer, denen sie eine Beschäftigung vermittelt. | die Form ist nicht vorgeschrieben | nicht übermittelt/nicht gemeldet | nicht bestimmt werden kann, ständig | |||
Verpflichtung der Arbeitsagentur, dem Ministerium für Arbeit und soziale Angelegenheiten bis zum 31. Januar des laufenden Jahres statistische Angaben für das vorangegangene Kalenderjahr zu übermitteln (Anzahl der offenen Stellen, für die eine Arbeitsvermittlung beantragt wurde, Anzahl der von ihnen vermittelten natürlichen Personen, einschließlich der Anzahl der auf der Grundlage einer Vereinbarung mit dem Arbeitsamt vermittelten Arbeitssuchenden, Anzahl ihrer Mitarbeiter, die vorübergehend zur Arbeit für den Nutzer eingesetzt wurden, wobei die Anzahl der Bürger der Tschechischen Republik gesondert angegeben wird, die Anzahl der Bürger der Europäischen Union, die Anzahl der Bürger anderer Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sowie die Anzahl der sonstigen Ausländer nach Staatsangehörigkeit, die Identifizierung des Nutzers, dem die Mitarbeiter der Arbeitsvermittlung vorübergehend zugewiesen wurden, die Anzahl der Mitarbeiter nach Gruppen der vom Tschechischen Statistikamt veröffentlichten Klassifikation der Berufe (CZ-ISCO), die jedem Nutzer zugewiesen wurden). | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Antrag von juristischen/natürlichen Personen auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung. Verpflichtung einer natürlichen/juristischen Person, im Antrag auf eine Arbeitsvermittlungserlaubnis vorgeschriebene Angaben zu machen (z. B. Ort und Gegenstand der Tätigkeit, Identifikationsdaten der natürlichen Person), Verpflichtung zur Beifügung vorgeschriebener Dokumente (z. B. Adresse ihrer Büros, die die Vermittlung durchführen werden, Integritätszertifikat der ausländischen natürlichen Person). Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitsvermittlung wird beim Ministerium für Arbeit und Soziales eingereicht. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmal, bei der Form der Mediation nach § 14 Absatz 1 Buchstabe b), nach drei Jahren einen Antrag auf unbefristete Verlängerung | |||
Verpflichtung, dem Antrag auf Erteilung einer Arbeitsvermittlungserlaubnis obligatorische Anlagen beizufügen (z.B. a) eine Bescheinigung über die Unbescholtenheit der ausländischen natürlichen Person, b) ein Nachweis über die berufliche Befähigung, c) die Anschrift ihrer Arbeitsstätten, die die Vermittlung durchführen werden; eine juristische Person ist verpflichtet, dem Antrag Folgendes beizufügen: a) eine Bescheinigung über die Unbescholtenheit des verantwortlichen Vertreters, wenn es sich um eine ausländische natürliche Person handeln soll, und einen Nachweis über die berufliche Befähigung des verantwortlichen Vertreters, b) eine Erklärung des verantwortlichen Vertreters, dass er mit der Besetzung der Stelle einverstanden ist, c) die Anschrift ihrer Arbeitsstätten, die die Vermittlung durchführen werden). | Andere | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmalig, für die Form der Vermittlung nach § 14 Absatz 1 Buchstabe b), nach drei Jahren ein Antrag auf unbefristete Verlängerung; ansonsten sind nur Ad-hoc-Änderungen der Pflichtangaben zu melden | |||
Antrag auf Einrichtung eines Arbeitsplatzes für eine Person mit einer Behinderung und auf Gewährung eines Zuschusses. Dem Antrag sind schriftliche Unterlagen beizufügen - z. B. Nachweis über das Konto des Arbeitgebers bei einem Finanzinstitut, Bestätigung, dass der Arbeitgeber keine Steuerrückstände hat, die in den Steuerunterlagen des Finanzamtes oder des Zollamtes eingetragen sind, keine Rückstände an Versicherungsprämien und Bußgeldern für die öffentliche Krankenversicherung oder an Sozialversicherungsprämien und Bußgeldern sowie an Beiträgen für die staatliche Beschäftigungspolitik hat (wenn der Arbeitgeber schriftlich zustimmt und das zuständige Finanz- oder Zollamt, die zuständige Bezirksverwaltung für soziale Sicherheit oder die zuständige Krankenkasse zu diesem Zweck von der Schweigepflicht gegenüber dem Arbeitsamt entbindet, wird das Arbeitsamt dies selbst veranlassen). | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | einmalig | |||
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