Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Verpflichtung, Aufzeichnungen über die Anbauflächen und die erzielten Hektarerträge zu führen. | Andere | elektronisch: > Büroinformationssystem | 1 / Jahr | |||
Verpflichtung, die Rodung der Rebfläche zwischen 90 und 30 Tagen vor Beginn der Rodung bei der Zentralen landwirtschaftlichen Untersuchungs- und Prüfanstalt (nachstehend "Institut" genannt) anzumelden. Das Institut führt vor der Rodung eine Kontrolle der bepflanzten Fläche durch. Die Rodung unterliegt der Zustimmung des Eigentümers des Grundstücks, auf dem sich die Rebfläche befindet. | Ankündigungen | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Verpflichtung des Erzeugers der Erzeugnisse, der staatlichen Agrar- und Lebensmittelaufsichtsbehörde die Herstellung von Matolinwein für den Eigenverbrauch mindestens 7 Tage vor Beginn der Herstellung zu melden. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | kann nicht bestimmt werden | |||
Verpflichtung des Erzeugers, der Zentralen Kontroll- und Prüfstelle für Landwirtschaft spätestens am Tag der Aufnahme, Unterbrechung oder Beendigung der Erzeugung von Erzeugnissen, mit Ausnahme von geernteten frischen Weintrauben, schriftlich Mitteilung zu machen. | Anmeldeformular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenbox > Informationssystem des Amtes schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Der Empfänger von unverpacktem Wein, frischen Weintrauben (ausgenommen Tafeltrauben), Most, rektifiziertem Mostkonzentrat oder Maische, die aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland befördert werden, ist verpflichtet, der Zentralen Kontroll- und Untersuchungsanstalt für die Landwirtschaft unmittelbar nach dem Eintreffen am ersten Lieferort in der Tschechischen Republik, spätestens jedoch 12 Stunden nach diesem Eintreffen, die Menge und die vorgeschriebenen Angaben (z. B. die Chargenbezeichnung des Erzeugnisses) über das Weinbaukataster zu melden. | Ankündigungen | elektronisch: > Formular auf der Website > Informationssystem des Amtes | kann nicht bestimmt werden | |||
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