GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Gesetz Nr. 256/2004 Slg. über das Kapitalmarktgeschäft in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 309/2017 Slg. über Anträge und Mitteilungen gemäß dem Gesetz über das Kapitalmarktgeschäft
Pflicht zur Einreichung: Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für die Tätigkeit als Anlagevermittler, Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für die Tätigkeit als geregelter Marktorganisator, Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb eines Abrechnungssystems mit unwiderruflicher Abrechnung, Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für die Tätigkeit als zentrale Gegenpartei, Antrag auf Erteilung einer Bewilligung für die Erbringung von Anlagedienstleistungen durch eine Zweigniederlassung einer ausländischen Person, Antrag auf Registrierung einer anderen Geschäftstätigkeit eines Effektenhändlers oder eines geregelten Marktorganisators, Antrag auf Zulassung oder Änderung der Zulassung und auf Verlängerung der Zulassung, Antrag auf Genehmigung der Umwandlung oder des Abschlusses einer Vereinbarung über die Übertragung, Verpfändung oder Verpachtung einer Betriebsstätte oder eines Teils davon, Antrag auf Genehmigung des Erwerbs oder der Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung an einem geregelten Marktorganisator oder der Kontrolle über diesen, Antrag auf Eintragung in die Liste der Konkursverwalter und Liquidatoren, Mitteilung einer Änderung der Zulassungsbedingungen.
§ 7; § 14h; § 19; § 20; § 28a; § 30a; § 38; § 39; § 45; § 46; § 47; § 90a; § 192b; § 198
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
einmalig
Verpflichtung zur Meldung: FIM (CNB) 20-97 "Angaben zu abgeschlossenen, abgewickelten und stornierten Geschäften und Übertragungen", FIM (CNB) 30-97 "Angaben zu allen eingegangenen Aufträgen", FIM (CNB) 11-97 "Zusätzliche Angaben zu abgeschlossenen, abgewickelten und stornierten Geschäften und Übertragungen", REF (CNB) 10-97 "Angaben zu Anlageinstrumenten, Angaben zu Aufträgen, Geschäften und Übertragungen", REF (CNB) 30-97 "Angaben zu Personen", Angaben gemäß den unmittelbar geltenden kapitalmarktrechtlichen Vorschriften der Europäischen Union oder den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und den unmittelbar geltenden Durchführungsverordnungen der Europäischen Union.
§ 16; § 47; § 50; § 63; § 71; § 73f; § 77; § 90c; und § 41 des Gesetzes Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank; Verordnung Nr. 424/2017 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 54/2023 Slg.)
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
252 / Jahr
Verpflichtung zur Meldung: FIM (CNB) 12-97 "Informationen über Geschäfte mit Anlageinstrumenten für Handelssysteme", FIM (CNB) 40-97 "Informationen über Aufträge in einem Handelssystem", FIM (CNB) 50-97 "Informationen über die Abwicklung von Geschäften und Überweisungen", FIM (CNB) 60-97 "Informationen über Preise und Volumina von Geschäften", FIM (CNB) 70-97 "Informationen über Indizes", REF (CNB) 20-97 "Informationen über die zur Abwicklung erhaltenen Instrumente", REF (CNB) 40-97 "Informationen über Teilnehmer an einem Handelssystem und einem Abrechnungssystem mit unwiderruflicher Abrechnung", Meldungen gemäß unmittelbar geltenden Kapitalmarktvorschriften der Europäischen Union oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und unmittelbar geltenden Durchführungsverordnungen der Europäischen Union.
§ 16; § 47; § 50; § 63; § 71; § 73f; § 77; § 90c; und § 41 des Gesetzes Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank; Verordnung Nr. 424/2017 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 54/2023 Slg.)
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
252 / Jahr
Pflicht zur Meldung: MKT (CNB) 51-12 "Übersicht über die von Kunden gehaltenen Wertpapiere", MKT (CNB) 52-12 "Übersicht über die von Kunden gehaltenen sonstigen Anlageinstrumente", MKT (CNB) 53-12 "Übersicht über die von Kunden gehaltenen Barmittel", MKT (CNB) 54-12 "Übersicht über die Veränderungen der Anzahl der von Kunden gehaltenen Anlageinstrumente", MKT (CNB) 55-12 "Übersicht über die Entwicklung der von Kunden gehaltenen Kundengelder", Angaben gemäß den unmittelbar geltenden Kapitalmarktvorschriften der Europäischen Union oder den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen und den unmittelbar geltenden Durchführungsverordnungen der Europäischen Union.
§ 16; § 47; § 50; § 63; § 71; § 73f; § 77; § 90c; und § 41 des Gesetzes Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank; Verordnung Nr. 424/2017 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 54/2023 Slg.)
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
12 / Jahr
Pflicht zur Vorlage von Berichten: FIN (IND) 01-12 "Finanzinformationen (FINREP) auf individueller Basis", FIN (CON) 01-04 "Finanzinformationen (FINREP) auf konsolidierter Basis", OCP (CNB) 48-04 "Organisationsstruktur und qualifizierte Beteiligungen", Berichte gemäß den unmittelbar geltenden Kapitalmarktvorschriften der Europäischen Union oder den aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen sowie gemäß den unmittelbar geltenden Durchführungsverordnungen der Europäischen Union.
§ 16; § 47; § 50; § 63; § 71; § 73f; § 77; § 90c; und § 41 des Gesetzes Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank; Verordnung Nr. 424/2017 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 54/2023 Slg.)
Formular
elektronisch:
> Büroinformationssystem
4 / Jahr
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