Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Auf Verlangen der benannten Zollstelle oder der Generalzolldirektion legt die mit Rohdiamanten befasste Person ihre Aufzeichnungen vor, einschließlich der Dokumente, aus denen die erforderlichen Angaben ersichtlich sind. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | nicht ermittelt werden kann, auf den Anruf | |||
Eine Person, die Rohdiamanten in der Weise bearbeitet, dass ihre Tätigkeit die Einfuhr, die Ausfuhr, den Handel oder die Bearbeitung von Rohdiamanten umfasst, legt der Generalzolldirektion bis zum 31. März eines jeden Jahres einen Jahresbericht über die Bearbeitung von Rohdiamanten für das vorangegangene Kalenderjahr vor. | Formular | elektronisch: > Datenbox > Büroinformationssystem schriftlich - Postweg | 1 / Jahr | |||
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