Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Verpflichtung des Versorgers, der Vermehrungsmaterial erzeugt, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung vor Beginn jeder Vegetationsperiode die Anbaufläche und den Standort des Vermehrungsbetriebs der zu erhaltenden Sorte zu melden. | Anmeldung Formular nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | 1 / Jahr | |||
Verpflichtung des Lieferanten, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung für jede Vegetationsperiode die Menge des gelagerten und in Verkehr gebrachten Saatguts jeder Sorte zu melden. | Anmeldung Formular nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | 1 / Jahr | |||
Verpflichtung des Lieferanten, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung für jede Vegetationsperiode die Menge des in Verkehr gebrachten Saatguts jeder für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorte zu melden. | Anmeldung Formular nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld | 1 / Jahr | |||
Verpflichtung des Lieferanten, Aufzeichnungen über die Aufbereitung und Vermarktung der freigegebenen Saatgutpartien zu führen. | Form nicht vorgeschrieben | nicht übermittelt/nicht gemeldet | kann nicht bestimmt werden | |||
Verpflichtung des Versorgers, der die Anerkennung von Vermehrungsmaterial beantragt hat, Aufzeichnungen über das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten, den Ursprung und die Merkmale des zur Erzeugung des Vermehrungsmaterials verwendeten Vermehrungsmaterials, das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten und die Merkmale des erzeugten Vermehrungsmaterials sowie das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten des in Verkehr gebrachten Vermehrungsmaterials zu führen und fünf Jahre lang aufzubewahren. | Form nicht vorgeschrieben | nicht übermittelt/nicht gemeldet | kann nicht bestimmt werden | |||
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