GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung des Versorgers, der Vermehrungsmaterial erzeugt, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung vor Beginn jeder Vegetationsperiode die Anbaufläche und den Standort des Vermehrungsbetriebs der zu erhaltenden Sorte zu melden.
Anmeldung
Formular nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
1 / Jahr
Verpflichtung des Lieferanten, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung für jede Vegetationsperiode die Menge des gelagerten und in Verkehr gebrachten Saatguts jeder Sorte zu melden.
Anmeldung
Formular nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
1 / Jahr
Verpflichtung des Lieferanten, dem Zentralinstitut für landwirtschaftliche Überwachung und Prüfung für jede Vegetationsperiode die Menge des in Verkehr gebrachten Saatguts jeder für den Anbau unter besonderen Bedingungen gezüchteten Sorte zu melden.
Anmeldung
Formular nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenfeld
> E-Mail
1 / Jahr
Verpflichtung des Lieferanten, Aufzeichnungen über die Aufbereitung und Vermarktung der freigegebenen Saatgutpartien zu führen.
Form nicht vorgeschrieben
nicht übermittelt/nicht gemeldet
kann nicht bestimmt werden
Verpflichtung des Versorgers, der die Anerkennung von Vermehrungsmaterial beantragt hat, Aufzeichnungen über das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten, den Ursprung und die Merkmale des zur Erzeugung des Vermehrungsmaterials verwendeten Vermehrungsmaterials, das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten und die Merkmale des erzeugten Vermehrungsmaterials sowie das Gewicht oder die Anzahl der Einheiten des in Verkehr gebrachten Vermehrungsmaterials zu führen und fünf Jahre lang aufzubewahren.
Form nicht vorgeschrieben
nicht übermittelt/nicht gemeldet
kann nicht bestimmt werden
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