Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Der Betreiber ist verpflichtet, Kopien der Genehmigung gut sichtbar an den für die Öffentlichkeit bestimmten Eingängen des Zoos auszuhängen. Die Genehmigung für den Betrieb eines Zoos wird vom Umweltministerium erteilt. | Veröffentlichung | Andere | einmalig | |||
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Umweltministerium alle Änderungen und Ergänzungen der Daten und Unterlagen mitzuteilen, die für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Zoos erforderlich sind. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | nach Bedarf | |||
Der Betreiber ist verpflichtet, jedes Jahr einen Jahresbericht über die Aktivitäten des Zoos zu erstellen und dem Umweltministerium zu übermitteln und ihn gleichzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. | Veröffentlichung Sonstiges | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | 1 / Jahr | |||
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Umweltministerium mitzuteilen, dass er beabsichtigt, den Betrieb des Zoos einzustellen. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | kann nicht bestimmt werden | |||
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