GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Der Betreiber ist verpflichtet, Kopien der Genehmigung gut sichtbar an den für die Öffentlichkeit bestimmten Eingängen des Zoos auszuhängen. Die Genehmigung für den Betrieb eines Zoos wird vom Umweltministerium erteilt.
Veröffentlichung
Andere
einmalig
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Umweltministerium alle Änderungen und Ergänzungen der Daten und Unterlagen mitzuteilen, die für den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb eines Zoos erforderlich sind.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
nach Bedarf
Der Betreiber ist verpflichtet, jedes Jahr einen Jahresbericht über die Aktivitäten des Zoos zu erstellen und dem Umweltministerium zu übermitteln und ihn gleichzeitig der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Veröffentlichung
Sonstiges
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
1 / Jahr
Der Betreiber ist verpflichtet, dem Umweltministerium mitzuteilen, dass er beabsichtigt, den Betrieb des Zoos einzustellen.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden
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