GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Ein Teilnehmer am Nationalen Programm zur Erhaltung und Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, der bevollmächtigten Person (dem Nationalen Forstinstitut) jede Änderung der Daten über die genetischen Ressourcen forstlicher Baumarten zu melden.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Post
mündlich zu Protokoll
kann nicht bestimmt werden
Ein Teilnehmer am Nationalen Programm zum Schutz und zur Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, eine Bedrohung der genetischen Ressource forstlicher Baumarten an die autorisierte Person (das Nationale Forstinstitut) zu melden.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Post
mündlich zu Protokoll
kann nicht bestimmt werden
Jeder Teilnehmer am Nationalen Programm zur Erhaltung und Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, eine fortlaufende Dokumentation über die genetischen Ressourcen der in das Nationale Programm einbezogenen forstlichen Baumarten zu führen.
Andere
nicht übermittelt/nicht gemeldet
Kontinuierlich
Der Lieferant (Lizenzinhaber) ist verpflichtet, der nationalen Forstbehörde die Entnahme von Saatgut, die Entnahme von Pflanzenteilen oder die Entnahme von Pflanzgut aus natürlicher Verjüngung im Falle von identifiziertem, ausgewähltem, qualifiziertem oder geprüftem Vermehrungsmaterial, die Entnahme von Pflanzenteilen im Falle von nachträglich vegetativ vermehrtem, ausgewähltem, qualifiziertem oder geprüftem Vermehrungsmaterial sowie die Zusammenführung von Vermehrungsmaterial zu melden. Die Entnahme ist mindestens 15 Tage vor der Entnahme anzumelden.

Anmeldeformular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden
Nach Abschluss der Gewinnung von Vermehrungsmaterial ist der Lieferant verpflichtet, spätestens 21 Tage nach Beendigung der Gewinnung von Saatgut, der Entnahme von Pflanzenteilen oder der Gewinnung von Pflanzgut aus natürlicher Verjüngung beim Nationalen Forstinstitut (NLI) einen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses zu stellen.
Formular
elektronisch:
> Datenbox
> Büroinformationssystem
> E-Mail
kann nicht bestimmt werden
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