Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Ein Teilnehmer am Nationalen Programm zur Erhaltung und Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, der bevollmächtigten Person (dem Nationalen Forstinstitut) jede Änderung der Daten über die genetischen Ressourcen forstlicher Baumarten zu melden. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Post mündlich zu Protokoll | kann nicht bestimmt werden | |||
Ein Teilnehmer am Nationalen Programm zum Schutz und zur Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, eine Bedrohung der genetischen Ressource forstlicher Baumarten an die autorisierte Person (das Nationale Forstinstitut) zu melden. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Post mündlich zu Protokoll | kann nicht bestimmt werden | |||
Jeder Teilnehmer am Nationalen Programm zur Erhaltung und Vermehrung des Genpools forstlicher Baumarten ist verpflichtet, eine fortlaufende Dokumentation über die genetischen Ressourcen der in das Nationale Programm einbezogenen forstlichen Baumarten zu führen. | Andere | nicht übermittelt/nicht gemeldet | Kontinuierlich | |||
Der Lieferant (Lizenzinhaber) ist verpflichtet, der nationalen Forstbehörde die Entnahme von Saatgut, die Entnahme von Pflanzenteilen oder die Entnahme von Pflanzgut aus natürlicher Verjüngung im Falle von identifiziertem, ausgewähltem, qualifiziertem oder geprüftem Vermehrungsmaterial, die Entnahme von Pflanzenteilen im Falle von nachträglich vegetativ vermehrtem, ausgewähltem, qualifiziertem oder geprüftem Vermehrungsmaterial sowie die Zusammenführung von Vermehrungsmaterial zu melden. Die Entnahme ist mindestens 15 Tage vor der Entnahme anzumelden. | Anmeldeformular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | kann nicht bestimmt werden | |||
Nach Abschluss der Gewinnung von Vermehrungsmaterial ist der Lieferant verpflichtet, spätestens 21 Tage nach Beendigung der Gewinnung von Saatgut, der Entnahme von Pflanzenteilen oder der Gewinnung von Pflanzgut aus natürlicher Verjüngung beim Nationalen Forstinstitut (NLI) einen Antrag auf Ausstellung eines Ursprungszeugnisses zu stellen. | Formular | elektronisch: > Datenbox > Büroinformationssystem | kann nicht bestimmt werden | |||
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