GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Wer auf dem Gebiet der Postdienste tätig werden will, ist verpflichtet, dem Tschechischen Amt für Telekommunikation (CTU) eine schriftliche Gewerbeanmeldung zu übermitteln. Die Anmeldung muss die vorgeschriebenen Angaben enthalten (z. B. eine Liste der Basisdienste oder anderer Postdienste, die sie anbieten will). Der Anmeldung sind die vorgeschriebenen Unterlagen beizufügen (z. B. eine Bescheinigung der zuständigen Steuerbehörde, dass die natürliche oder juristische Person keine Schulden bei der Steuer- und Zollverwaltung hat). Verpflichtung zur unverzüglichen schriftlichen Mitteilung von Änderungen der für die Anmeldung des Postdienstleistungsgeschäfts erforderlichen Daten und Unterlagen an die CTU. Verpflichtung zur Mitteilung der Beendigung, Unterbrechung oder Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Informationssystem des Amtes
schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden
Der Betreiber von Postdiensten ist verpflichtet, dem Tschechischen Amt für Telekommunikation (CTU) auf schriftliche Anfrage vollständige und wahrheitsgemäße Informationen, einschließlich finanzieller Informationen, sowie Daten und Belege zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung der Tätigkeiten erforderlich sind, für die das CTU gemäß diesem Gesetz zuständig ist (Sammlung von Informationen, deren Kontrolle und Bereitstellung).
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elektronisch:
> Formular auf der Website
> Informationssystem des Amtes
kann nicht bestimmt werden
Der Postdienstleister ist verpflichtet, die statistischen Informationen über eine Softwareanwendung in elektronischer Form bereitzustellen, es sei denn, die Form der Bereitstellung der Informationen ist im Antrag anders angegeben (Sammlung von Informationen, Überprüfung, Verarbeitung von Formularen und Versand).
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elektronisch:
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schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Der Inhaber einer Postlizenz ist verpflichtet, jährlich, spätestens bis zum 31. März des folgenden Kalenderjahres, vollständige und wahrheitsgemäße Informationen über die Ergebnisse der Erbringung und Sicherstellung der in seiner Postlizenz enthaltenen Basisdienstleistungen sowie eine Bewertung der Erfüllung der Qualitätsparameter zum 31. Dezember des Kalenderjahres zu veröffentlichen und gleichzeitig dem Tschechischen Amt für Telekommunikation (CTU) vorzulegen; Inhalt, Form und Art und Weise der Veröffentlichung der Informationen werden durch die Durchführungsgesetzgebung bestimmt (Erfassung der Informationen, deren Überprüfung und Veröffentlichung auf einem vorgeschriebenen Formular).
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schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Der Inhaber einer Postlizenz ist verpflichtet, dem Tschechischen Amt für Telekommunikation (CTU) jede Erhöhung der Preise für die in seiner Postlizenz enthaltenen Basisdienste sowie jede technische, organisatorische oder rechtliche Änderung in Bezug auf den Inhaber der Postlizenz, die sich wesentlich auf die Bereitstellung und Erbringung der in seiner Postlizenz enthaltenen Basisdienste auswirken kann, schriftlich mitzuteilen.
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schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden
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