GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Beförderer sind verpflichtet, dem Verkehrsministerium vor jeder Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, der Schiene, in der Luft und auf Binnenwasserstraßen die für das Verkehrsinformationssystem erforderlichen Dokumente und Daten zu übermitteln.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden
Wenn die regionale Behörde eine bestimmte juristische Person oder eine unternehmerische natürliche Person in den regionalen Notfallplan oder externen Notfallplan aufnimmt, ist diese verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen kostenlos zur Verfügung zu stellen und zu aktualisieren. Die Art und Weise der Erstellung des regionalen Notfallplans ist in der Anlage 1 der Verordnung Nr. 328/2001 Slg. über bestimmte Einzelheiten des integrierten Rettungssystems geregelt. Der externe Notfallplan ist in Anhang 2 dieses Erlasses geregelt.
Form nicht vorgeschrieben
schriftlich - Postzustellung
kann nicht bestimmt werden
Der Rechtsträger ist, wenn die regionale Behörde ihn in den Notfallplan der Region oder den externen Notfallplan aufgenommen hat, verpflichtet, Maßnahmen für seine von dem zu erwartenden Notfall betroffenen Mitarbeiter zu gewährleisten und somit, sofern keine spezielle gesetzliche Regelung etwas anderes vorsieht, die Information über den drohenden Notfall und die geplanten Maßnahmen, die Warnung, Evakuierung oder Unterbringung, die Organisation von Rettungsarbeiten und die Vorbereitung auf den Selbstschutz und die gegenseitige Hilfeleistung sicherzustellen.
Veröffentlichung
Anmeldung
Formular nicht vorgeschrieben
Schriftlich - Post
Sonstiges
kann nicht bestimmt werden
Der Rechtsträger ist verpflichtet, auf unmittelbare Anforderung des Einsatzleiters (§ 19) oder des Bürgermeisters der Gemeinde (§ 16) oder über die Einsatz- und Informationszentrale des integrierten Rettungssystems personelle oder materielle Hilfe im Zusammenhang mit den Rettungs- und Aufräumarbeiten und deren Vorbereitung zu leisten.
Form nicht vorgeschrieben
Andere
kann nicht bestimmt werden
Im Zusammenhang mit den Rettungs- und Aufräumungsarbeiten und deren Vorbereitung ist das Subjekt verpflichtet, die Anbringung von Warn- und Meldesystemen auf den ihm gehörenden Grundstücken zu dulden und dem Rettungsdienst der Region oder von ihm beauftragten Personen den Zugang zu ihnen zum Zwecke der Nutzung, Inspektion, Wartung und Reparatur zu ermöglichen.
Form nicht vorgeschrieben
nicht übermittelt/nicht gemeldet
andere
kann nicht bestimmt werden
Seite: 1 z 3 (insgesamt gesucht 11 Datensätze)