Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Hersteller, Importeure und Exporteure sind verpflichtet, das Tschechische Amt für die Prüfung von Waffen und Munition innerhalb von 30 Tagen über alle Änderungen bei der Herstellung kontrollierter Produkte zu unterrichten, wenn diese Änderungen die Eigenschaften eines dieser Produkte beeinflussen können. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | kann nicht bestimmt werden | |||
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