GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung der Hersteller und Vertreiber von Heimtierausweisen, bei der Zentralen Veterinärverwaltung die Registrierung zu beantragen, Änderungen der registrierungsrelevanten Daten zu melden und ihre Tätigkeit einzustellen.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
kann nicht bestimmt werden
Verpflichtung des Tierhalters, dem amtlichen Tierarzt auf Verlangen die in besonderen Rechtsvorschriften vorgesehenen Aufzeichnungen vorzulegen und auch dem privaten Tierarzt, der eine Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Tieres und die Seuchenlage am Herkunftsort ausstellt, Zugang zu diesen Aufzeichnungen zu gewähren.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
kann nicht bestimmt werden
Verpflichtung von Tierhaltern, die Zuchtwild halten, der regionalen Veterinärverwaltung den Beginn und das Ende ihrer landwirtschaftlichen Tätigkeiten in Bezug auf Zuchtwild mindestens 7 Tage im Voraus zu melden.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
kann nicht bestimmt werden
Verpflichtung der Betreiber von Betrieben, Transporteuren oder Schlachthofbetreibern, die bei der regionalen Veterinärverwaltung registriert sind, der regionalen Veterinärverwaltung bestimmte Änderungen und die Beendigung ihrer Tätigkeit innerhalb von 7 Tagen ab dem Datum, an dem diese Tatsachen eingetreten sind, zu melden.
Form nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
nach Bedarf
Verpflichtung eines Züchters, der als Unternehmer gewerblich Nutztiere hält, einen Notfallplan zu erstellen und zu aktualisieren und diesen der regionalen Veterinärverwaltung zur Genehmigung vorzulegen.
nicht vorgeschriebene Form
andere
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
nach Bedarf
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