GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Verpflichtung der Meldeeinheit zum Ausfüllen des Formulars Statement of Options 1-01 Annual Statement of Employee Options and Warrants bis zum 30. September 2025. Das Formular ist nur von Wirtschaftseinheiten auszufüllen, die ein Schreiben mit der Mitteilung über die Meldepflicht an das Tschechische Statistikamt oder dessen Beilage erhalten haben.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Verpflichtung der Meldeeinheit, den Jahresbericht EP 6-01 über die Elektrizitäts- und Erdgasversorgung bis zum 29. August 2025 auszufüllen. Das Formular ist nur von Wirtschaftseinheiten auszufüllen, die ein Schreiben mit einer Mitteilung über die Meldepflicht an das Tschechische Statistikamt oder dessen Beilage erhalten haben.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Verpflichtung der Meldeeinheit, bis zum 24. April 2026 den Vordruck P 5-01 Jährliche Erklärung der Wirtschaftseinheiten ausgewählter Produktionssektoren auszufüllen. Der Vordruck ist nur von Wirtschaftseinheiten auszufüllen, die ein Schreiben mit einer Mitteilung über die Meldepflicht an das Tschechische Statistikamt oder dessen Beilage erhalten haben.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Verpflichtung für die Meldeeinheit, den Jahresbericht Zem 3-01 für Geflügel bis zum 8. Kalendertag nach Ende des Berichtszeitraums auszufüllen. Das Formblatt ist nur von Wirtschaftseinheiten auszufüllen, die ein Benachrichtigungsschreiben über die Meldepflicht an das Tschechische Statistikamt oder dessen Ergänzung erhalten haben.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
mündlich im Protokoll
1 / Jahr
Verpflichtung der Meldeeinheit, die vierteljährliche Aufstellung der Finanzindikatoren P 6-04 für das erste Quartal bis zum 30. April 2025, für das zweite Quartal bis zum 31. Juli 2025, für das dritte Quartal bis zum 31. Oktober 2025 und für das vierte Quartal bis zum 30. Januar 2026 auszufüllen. Das Formular ist nur von Wirtschaftseinheiten auszufüllen, die ein Schreiben mit einer Mitteilung über die Meldepflicht an das Tschechische Statistikamt oder dessen Beilage erhalten haben.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenbox
> Informationssystem des Amtes
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
4 / Jahr
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