GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung; Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Vorlage von Berichten von Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.); Verordnung Nr. 131/2018 Slg. über die Vorlage von Informationen über Kredite und Kreditrisiken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 133/2023 Slg.)
Berichtspflicht: E (CNB) 5-04 "Bericht über die Organisationsstruktur und die qualifizierten Beteiligungen der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", P (CNB) 3-04 "Vierteljährlicher Bericht der Bank/Filiale einer ausländischen Bank über erwartete Zuflüsse von Gebietsfremden aus inländischen Wertpapieren", P (CNB) 4-04 "Vierteljährliche Aufstellung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über künftige Rückzahlungen von Krediten, die von Gebietsfremden aufgenommen wurden", V (CNB) 13-04 "Vierteljährliche Aufstellung über Zinsaufwendungen und -erträge einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank", V (CNB) 39-04 "Ergänzende Daten einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über Hypothekenkredite", BD (CNB) 18-04 "Meldung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über gedeckte Schuldverschreibungen und Hypothekarkredite", BD (CNB) 25-04 "Meldung einer Bank/Filiale einer ausländischen Bank über die Konzentration von Krediten und Einlagen", UVIS (CNB) 01-04 "Durch Wohneigentum besicherte Verbraucherkredite", BD (CNB) 24-04 "Vierteljährliche Erklärung über versicherte Einlagenforderungen", BD (CNB) 23-04 "Bericht über das Zinsänderungsrisiko", PAN (CNB) 22-04 "Vierteljährliche Erklärung über das Kreditrisiko von Instrumenten", Erklärungen, die der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Aufsichtsanforderungen und ihren Durchführungsbestimmungen entsprechen.
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4 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung; Verordnung Nr. 346/2013 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.); Verordnung Nr. 273/2014 Slg.; Verordnung Nr. 131/2018 Slg. (geändert durch Verordnung Nr. 133/2023 Slg.)
Verpflichtung zur Vorlage verschiedener Berichte (z. B. Bil (CNB) 1-12 "Monatliche Bilanz der Aktiva und Passiva der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", V (CNB) 60-12 "Monatlicher Bericht über die traditionelle Verbriefung und andere Übertragungen von Krediten der Bank/Filiale einer ausländischen Bank" oder Berichte, die der unmittelbar anwendbaren EU-Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und ihren Durchführungsverordnungen entsprechen - siehe die vollständige Liste im Abschnitt Formulare).
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12 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Vorlage von Berichten von Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.)
Verpflichtung zur Vorlage von Berichten: CEO (CNB) 1-98 "Tägliche Aufstellung der unbesicherten täglich fälligen Einlagen", Berichte, die der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen und ihren Durchführungsverordnungen entsprechen.
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252 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Einreichung von Berichten durch Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.)
Berichtspflicht: E (CNB) 10-01 "Jahresbericht der Bank/Filiale einer ausländischen Bank über die Anzahl der bearbeiteten Banknoten und Münzen", E (CNB) 9-01 "Jahresbericht über die Treasury-Aktivitäten der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", Bil (CNB) 3-01 "Jahresbericht über die Gewinnausschüttung der Bank/Filiale einer ausländischen Bank", FP (IND) 01-01 "Finanzierungspläne auf individueller Basis", REMHE (IND) 01-01 "Informationen über die Vergütung von Mitarbeitern mit hohem Einkommen", REMHR (IND) 01-01 "Genehmigtes höheres Verhältnis zwischen variabler und fester Vergütung", REMHE (CON) 01-01 "Informationen über die Vergütung von Spitzenverdienern auf konsolidierter Basis", Erklärungen, die der unmittelbar anwendbaren Verordnung der Europäischen Union über Aufsichtsanforderungen und ihren Durchführungsbestimmungen entsprechen.
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1 / Jahr
Gesetz Nr. 6/1993 Slg. über die Tschechische Nationalbank in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 346/2013 Slg. über die Vorlage von Berichten von Banken und Zweigstellen ausländischer Banken bei der Tschechischen Nationalbank (geändert durch Verordnung Nr. 55/2023 Slg.)
Verpflichtung zur Vorlage der folgenden Berichte: FP (CON) 01-01 "Finanzierungspläne auf konsolidierter Basis", E (CNB) 8-01 "Konzernberichterstattung", BD (CNB) 14-04 "Berichterstattung über konzerninterne Geschäfte einer gemischten Holdinggesellschaft".
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1 / Jahr
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