GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Januar des auf das Ende des Steuerzeitraums folgenden Kalenderjahres eine ordnungsgemäße Kraftfahrzeugsteuererklärung abzugeben, wenn darin mindestens ein steuerpflichtiges Fahrzeug aufgeführt ist.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> Informationssystem des Amtes
1 / Jahr
Der Steuerpflichtige, der die Kfz-Steuergutschrift in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Beförderungsdokumente mit den bestätigten Daten des Umschlagplatzes des kombinierten Verkehrs bzw. des für den Umschlag geeigneten Be- und Entladebahnhofs oder des Binnenhafens aufzubewahren.
Form nicht vorgeschrieben
Schriftlich - Post
Sonstiges
1 / Jahr
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