Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
---|---|---|---|---|---|---|
Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, spätestens bis zum 31. Januar des auf das Ende des Steuerzeitraums folgenden Kalenderjahres eine ordnungsgemäße Kraftfahrzeugsteuererklärung abzugeben, wenn darin mindestens ein steuerpflichtiges Fahrzeug aufgeführt ist. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld > Informationssystem des Amtes | 1 / Jahr | |||
Der Steuerpflichtige, der die Kfz-Steuergutschrift in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, die Beförderungsdokumente mit den bestätigten Daten des Umschlagplatzes des kombinierten Verkehrs bzw. des für den Umschlag geeigneten Be- und Entladebahnhofs oder des Binnenhafens aufzubewahren. | Form nicht vorgeschrieben | Schriftlich - Post Sonstiges | 1 / Jahr | |||
Seite: 1 z 1 (gesuchte Summe 2 Datensätze) |