GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Banken sind verpflichtet, auf Ersuchen des Arbeitgebers und der territorialen Sozialversicherungsverwaltung den Umrechnungskurs der an die Arbeitnehmer in Fremdwährung gezahlten Einkünfte anzugeben.
§ 5(5), zweiter Satz
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
> E-Mail
nicht auf der Grundlage des Antrags bestimmt werden kann
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Wechselkurs, der für die Umrechnung des an den Arbeitnehmer in einer Fremdwährung gezahlten Einkommens verwendet wurde, in seinen Aufzeichnungen für die Ermittlung und Zahlung der Versicherungsprämien festzuhalten.
§ 5(5), letzter Satz
Form nicht vorgeschrieben
nicht übermittelt/nicht gemeldet
kann nicht bestimmt werden
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der tschechischen Sozialversicherungsanstalt in einem einzigen monatlichen Bericht Informationen über die Höhe der Bemessungsgrundlage seiner Arbeitnehmer und die Höhe der von ihm zu zahlenden Versicherungsprämien zu übermitteln, einschließlich der Kontonummer, von der die Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt ist. Der Arbeitgeber kommt dieser Verpflichtung durch Übermittlung der Meldung in elektronischer Form nach.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
12 / Jahr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der territorialen Sozialversicherungsverwaltung bis zum 20. Tag des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem der Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags beschäftigt hat, Daten über diese Arbeitnehmer auf dem vorgeschriebenen Formular zu übermitteln. Die Angaben umfassen den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum oder die Geburtsnummer, den Geburtsort, den Namen der Krankenkasse, das Datum des Beginns und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Höhe des Einkommens.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
12 / Jahr
Wenn mindestens ein Arbeitnehmer - ein Empfänger einer Altersrente - das Recht auf Ermäßigung der Rentenversicherungsprämien beim Arbeitgeber geltend gemacht hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, der Tschechischen Sozialversicherungsanstalt in einer einzigen monatlichen Meldung auch die Anzahl der Arbeitnehmer, die im Kalendermonat Anspruch auf Ermäßigung der Versicherungsprämien haben, die Gesamtbemessungsgrundlagen dieser Arbeitnehmer, die Summe der Ermäßigungen der Versicherungsprämien dieser Arbeitnehmer und die Summe der Versicherungsprämien nach Ermäßigung der Versicherungsprämien dieser Arbeitnehmer mitzuteilen.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
12 / Jahr
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