GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Banken sind verpflichtet, auf Anfrage des Arbeitgebers und der Bezirksverwaltung für soziale Sicherheit den Umrechnungskurs für Einkünfte anzugeben, die einem Arbeitnehmer in ausländischer Währung ausgezahlt werden.
§ 5(5), zweiter Satz
Andere
elektronisch:
> Datenfeld
> E-Mail
nicht auf der Grundlage des Antrags bestimmt werden kann
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Wechselkurs, der für die Umrechnung des an den Arbeitnehmer in einer Fremdwährung gezahlten Einkommens verwendet wurde, in seinen Aufzeichnungen für die Ermittlung und Zahlung der Versicherungsprämien festzuhalten.
§ 5(5), letzter Satz
Form nicht vorgeschrieben
nicht übermittelt/nicht gemeldet
kann nicht bestimmt werden
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der zuständigen Sozialversicherungsverwaltung eine Übersicht über die Höhe der Bemessungsgrundlagen seiner Arbeitnehmer und die Höhe der von ihm zu zahlenden Versicherungsprämien unter Angabe der Kontonummer, von der die Zahlung der Versicherungsprämien erfolgt ist, vorzulegen. Der Arbeitgeber kommt dieser Verpflichtung durch Übermittlung der Zusammenfassung in elektronischer Form nach.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
12 / Jahr
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der territorialen Sozialversicherungsverwaltung bis zum 20. Tag des Kalendermonats, der auf den Kalendermonat folgt, in dem der Arbeitgeber die Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrags beschäftigt hat, Daten über diese Arbeitnehmer auf dem vorgeschriebenen Formular zu übermitteln. Die Angaben umfassen den Namen, den Vornamen, das Geburtsdatum oder die Geburtsnummer, den Geburtsort, den Namen der Krankenkasse, das Datum des Beginns und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und die Höhe des Einkommens.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
12 / Jahr
Wendet der Arbeitgeber für mindestens einen Arbeitnehmer eine Ermäßigung der Versicherungsprämie an, ist er verpflichtet, auf einem vorgeschriebenen Formular die Anzahl der Arbeitnehmer, für die die Ermäßigung gilt, die Gesamtbemessungsgrundlagen dieser Arbeitnehmer, die Höhe der Ermäßigung der Versicherungsprämie und den Gesamtbetrag der Versicherungsprämie nach Abzug der Ermäßigung sowie die Angaben zu den einzelnen Arbeitnehmern, für die die Ermäßigung gilt, anzugeben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Vordruck innerhalb der Frist für die Zahlung der Versicherungsprämie, d. h. vom 1. bis zum 20. des folgenden Kalendermonats, in elektronischer Form an die zuständige territoriale Sozialversicherungsverwaltung zu übermitteln.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
12 / Jahr
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