Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über Banken in der geänderten Fassung; und Verordnung Nr. 355/2020 Slg. über Anträge und bestimmte Informationen gemäß dem Gesetz über Banken und dem Gesetz über Spar- und Kreditgenossenschaften (geändert durch Verordnung Nr. 56/2023 Slg.) | Verpflichtung des zuständigen Finanzinstituts, gegebenenfalls folgende Genehmigungen einzuholen: 1. den Abschluss einer Vereinbarung, die zu einer Veräußerung der Betriebsstätte oder eines Teils davon führt, 2. einen Beschluss der Hauptversammlung über die Auflösung der Bank, 3. eine Verschmelzung oder Spaltung der Bank oder die Übertragung von Vermögenswerten auf die Bank als Anteilseigner, 4. einen Beschluss der Hauptversammlung über die Herabsetzung des Grundkapitals der Bank, es sei denn, die Herabsetzung des Grundkapitals der Bank dient der Deckung eines Verlustes, 5. ein Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 7a Absatz 1 Buchstabe c des Bankengesetzes; die vorherige Genehmigung einer Lizenz für eine ausländische Bank aus einem Drittstaat, die eine Zweigstelle in der Tschechischen Republik errichten will, gemäß § 5 Absatz 1 des Bankengesetzes; Dokumente, die die Glaubwürdigkeit und Erfahrung der Manager einer Finanzholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft belegen. | Form nicht vorgeschrieben | elektronisch: > Datenfeld | unregelmäßig | ||
Gesetz Nr. 21/1992 Slg. über Banken in der geänderten Fassung und Verordnung Nr. 71/2011 Slg. über die Form, Struktur und Art und Weise der Aufbewahrung und Bereitstellung von Daten, die eine Bank und eine Zweigstelle einer Bank aus einem Drittstaat aufbewahren und dem Finanzmarktgarantiesystem zur Verfügung stellen muss (in der Fassung der Verordnung Nr. 431/2016 Slg.) | Eine Bank und eine Zweigstelle einer Bank eines Nichtmitgliedstaates halten die Daten über die zugelassenen Personen so vor, dass sie in der Lage sind, diese Daten dem Finanzmarktgarantiesystem zur Verfügung zu stellen. | Andere | Andere | 1 / Jahr | ||
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