Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Buchführungseinheiten, die keine Organisationseinheit des Staates, eine territoriale Selbstverwaltungseinheit oder eine durch ein Sondergesetz geschaffene oder eingerichtete Buchführungseinheit sind, können das Geschäftsjahr anwenden. Ein Geschäftsjahr darf nur angewendet werden, wenn die Absicht, den Abrechnungszeitraum zu ändern, mindestens drei Monate vor der geplanten Änderung des Abrechnungszeitraums oder vor dem Ende des laufenden Abrechnungszeitraums, je nachdem, was früher eintritt, dem örtlich zuständigen Einkommenssteuerverwalter mitgeteilt wird; andernfalls bleibt der Abrechnungszeitraum unverändert. Ein Unternehmen kann eine solche Änderung des Abrechnungszeitraums nur einmal in der laufenden Abrechnungsperiode vornehmen. Ein ähnliches Verfahren ist beim Wechsel von einem Geschäftsjahr zu einem Kalenderjahr einzuhalten. | Andere | elektronisch: > Datenbox > Informationssystem des Amtes schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Veröffentlichung von Jahresabschlüssen oder einer Vermögensaufstellung (für die buchführenden Einheiten, die eine einfache Buchhaltung führen), wenn dieses Gesetz oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorschreibt. | Veröffentlichung | Andere | 1 / Jahr | |||
Veröffentlichung des Jahresberichts. | Veröffentlichung | Andere | 1 / Jahr | |||
Veröffentlichung eines Einkommensteuerberichts oder eines konsolidierten Einkommensteuerberichts. | Veröffentlichung | Andere | 1 / Jahr | |||
Veröffentlichung des Zahlungsberichts und des konsolidierten Zahlungsberichts. | Veröffentlichung | Andere | 1 / Jahr | |||
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