GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Die Gültigkeit des Bauartzulassungszertifikats wird ausgesetzt, wenn eine Änderung der Bauart des Messgeräts, des verwendeten Werkstoffs oder der Technologie seiner Herstellung die für die Zulassung maßgeblichen Merkmale beeinflusst hat. Der Hersteller eines Messgeräts einer zugelassenen Bauart ist verpflichtet, das Tschechische Metrologieinstitut im Voraus über derartige Änderungen zu unterrichten.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
kann nicht bestimmt werden, je nach Situation
Der Antragsteller auf Verlängerung der Gültigkeit der Eichung eines spezifizierten Messgeräts ist verpflichtet, die von der Messung betroffenen Personen innerhalb von drei Monaten nach Ausstellung des Protokolls über die Verlängerung der Gültigkeit der Eichung zu informieren (die Eichung eines spezifizierten Messgeräts bestätigt, dass das spezifizierte Messgerät die geforderten metrologischen Eigenschaften aufweist).
Anmeldung
Formular nicht vorgeschrieben
elektronisch:
> Datenbox
schriftlich - Post
andere
Nicht bestimmbar - eine einmalige Aktion, die mit der Einreichung eines Antrags verbunden ist, den das Subjekt wie vorgeschrieben einreicht
Unternehmen, die beabsichtigen, bestimmte Messgeräte zu reparieren oder zu installieren, müssen einen Antrag auf Registrierung beim Tschechischen Metrologieinstitut stellen. Die Einzelheiten des Registrierungsantrags und der Registrierungsbescheinigung werden vom Ministerium für Industrie und Handel in der Verordnung Nr. 262/2000 Slg. festgelegt, die die Einheitlichkeit und Genauigkeit von Messgeräten und Messungen gewährleistet. Das Unternehmen ist verpflichtet, das Tschechische Metrologieinstitut über die endgültige Beendigung der registrierten Tätigkeit zu informieren.
Andere
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
einmalig
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