Gesetzgebung | Beschreibung des Zolls | §, Abs. | Form der Erfüllung | Art der Erfüllung | Häufigkeit der Durchführung (pro Jahr) | |
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Eine Organisation, die ein Projekt für geologische Arbeiten vorbereitet, das maschinelle Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 30 m oder maschinelle Bohrungen mit einer Gesamtlänge von mehr als 100 m vorsieht, muss das Projekt an die regionale Behörde senden, in deren Verwaltungsbezirk die Bodenstörungsarbeiten durchgeführt werden sollen. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | nach Bedarf | |||
Geologische Arbeiten sind anmeldepflichtig. Die Unterlagen für die Registrierung werden von der Organisation erstellt, die die geologischen Arbeiten durchführt. Diese ist verpflichtet, diese Unterlagen der Tschechischen Geologischen Landesanstalt vorzulegen, die die geologischen Arbeiten registriert und der Organisation eine Bescheinigung ausstellt. | Formular | elektronisch: > Formular auf der Website > Datenfeld schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Die Organisation, die geologische Erkundungen durchführt, übermittelt dem Umweltministerium eine Mitteilung über die Entdeckung einer exklusiven Lagerstätte mit Angabe der Menge ihrer Reserven, eine Mitteilung über gefährdete Umweltgeofaktoren und bis zum 31. Januar des folgenden Jahres einen Jahresbericht über den Umfang und die Ergebnisse der geologischen Arbeiten, die bei der Suche oder Erkundung einer exklusiven Lagerstätte durchgeführt wurden. Benachrichtigung des Gesundheitsministeriums über die Entdeckung einer Quelle von Thermal- oder Mineralwasser, Gas, Emanationen und Peloiden. Mitteilung an das Tschechische Hydrometeorologische Institut in Prag über die Entdeckung einer Grundwasserquelle mit einer Ergiebigkeit von mehr als 1,0 l.s-1 oder einer Grundwasserquelle mit gespannter Oberfläche (artesisches Wasser) mit einer Ergiebigkeit von mehr als 0,5 l.s-1. | Ankündigungen | elektronisch: > Datenfeld schriftlich - Postdienst | 1 / Jahr | |||
Das Gesetz über geologische Arbeiten verpflichtet den Auftraggeber geologischer Arbeiten, die Ergebnisse der geologischen Arbeiten innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss oder Genehmigung der Arbeiten der Tschechischen geologischen Landesanstalt zur dauerhaften Aufbewahrung vorzulegen. Die Form dieser Ergebnisse, der Abschlussbericht, ist in der Verordnung Nr. 368/2004 Slg. über die geologische Dokumentation festgelegt. | Andere | elektronisch: > Datenbox schriftlich - Postversand | innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss oder Genehmigung der geologischen Arbeiten | |||
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