GesetzgebungBeschreibung des Zolls§, Abs.Form der ErfüllungArt der ErfüllungHäufigkeit der Durchführung
(pro Jahr)
Eine Organisation, die ein Projekt für geologische Arbeiten vorbereitet, das maschinelle Bohrungen mit einer Tiefe von mehr als 30 m oder maschinelle Bohrungen mit einer Gesamtlänge von mehr als 100 m vorsieht, muss das Projekt an die regionale Behörde senden, in deren Verwaltungsbezirk die Bodenstörungsarbeiten durchgeführt werden sollen.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
nach Bedarf
Geologische Arbeiten sind anmeldepflichtig. Die Unterlagen für die Registrierung werden von der Organisation erstellt, die die geologischen Arbeiten durchführt. Diese ist verpflichtet, diese Unterlagen der Tschechischen Geologischen Landesanstalt vorzulegen, die die geologischen Arbeiten registriert und der Organisation eine Bescheinigung ausstellt.
Formular
elektronisch:
> Formular auf der Website
> Datenfeld
> E-Mail
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Die Organisation, die geologische Erkundungen durchführt, übermittelt dem Umweltministerium eine Mitteilung über die Entdeckung einer exklusiven Lagerstätte mit Angabe der Menge ihrer Reserven, eine Mitteilung über gefährdete Umweltgeofaktoren und bis zum 31. Januar des folgenden Jahres einen Jahresbericht über den Umfang und die Ergebnisse der geologischen Arbeiten, die bei der Suche oder Erkundung einer exklusiven Lagerstätte durchgeführt wurden. Benachrichtigung des Gesundheitsministeriums über die Entdeckung einer Quelle von Thermal- oder Mineralwasser, Gas, Emanationen und Peloiden. Mitteilung an das Tschechische Hydrometeorologische Institut in Prag über die Entdeckung einer Grundwasserquelle mit einer Ergiebigkeit von mehr als 1,0 l.s-1 oder einer Grundwasserquelle mit gespannter Oberfläche (artesisches Wasser) mit einer Ergiebigkeit von mehr als 0,5 l.s-1.
Ankündigungen
elektronisch:
> Datenfeld
schriftlich - Postdienst
1 / Jahr
Das Gesetz über geologische Arbeiten verpflichtet den Auftraggeber geologischer Arbeiten, die Ergebnisse der geologischen Arbeiten innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss oder Genehmigung der Arbeiten der Tschechischen geologischen Landesanstalt zur dauerhaften Aufbewahrung vorzulegen. Die Form dieser Ergebnisse, der Abschlussbericht, ist in der Verordnung Nr. 368/2004 Slg. über die geologische Dokumentation festgelegt.
Andere
elektronisch:
> Datenbox
> E-Mail
schriftlich - Postversand
innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss oder Genehmigung der geologischen Arbeiten
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